Sommerlager 2021 (24.07. – 07.08.2021)

Erschienen am 6. Februar 2021 in Aktuelles

Stefan

 

Wir wollen einen Versuch starten und sind optimistisch, dass wir in diesem Sommer ins Lager fahren können! Dabei werden wir natürlich die zu dem Zeitpunkt geltenden Hygieneanforderungen berücksichtigen!

Die Planungen haben begonnen und wenn wir dürfen, soll es nach Esterwegen an den Erikasee gehen.

Natürlich sind die Bedingungen in diesem Jahr besondere, daher hier die wichtigsten Infos, wie wir vor dem Hintergrund der Pandemie planen.

  • Datum: 24.07. – 07.08.2021, Ziel: Erikasee bei Esterwegen in der Nähe von Papenburg
  • Mitfahren können alle Pfadfinder und Pfadfinderinnen und natürlich auch generell alle Kinder und Jugendlichen ab der 4. Klasse (es gilt die Schulstufe, die nach den Sommerferien besucht werden wird)
  • Anmeldungen sind nur online möglich. Mit dem Ausfüllen der Anmeldung muss die Anzahlung in Höhe von 50,- EUR auf unser Konto (Achtung neue Kontoverbindung: DE95 4036 1906 8624 8778 01) überwiesen werden.
  • Die Kinder und Jugendlichen, die sich im Rahmen der Voranmeldung nach der Absage des SoLa 2020 angemeldet haben, haben einen Platz sicher, sofern die Daten und die Anzahlung innerhalb der Anmeldephase noch einmal bestätigt bzw. eingehen werden. Die Online-Anmeldung muss also noch einmal ausgefüllt werden.
  • Teilnehmerbeitrag: 300,- EUR (Hiervon entfallen 50€ auf die Materialinstandhaltungspauschale, ohne die das Lager nicht durchführbar wäre. Sie kommt dem DPSG-Stamm St. Ambrosius Ostbevern zugute, der sich um die Anschaffung und Wartung des Materials (u.a. Zelte) kümmert), Geschwisterkinder zahlen 250,- EUR, ab dem 2. Kind.
  • Wichtig: Diese Anzahlung müssen wir in jedem Fall einbehalten (also auch, wenn wir das Lager vor Beginn absagen müssen), da es u.a. anteilige Platzkosten und weitere Planungskosten gibt, die wir in jedem Fall als Unkosten haben werden. Sollten wir im Falle einer Absage Möglichkeiten der Gegenfinanzierung bekommen (z.B. durch die Gemeinde oder die DPSG), erstatten wir natürlich anteilig die Differenz zurück. Damit können wir aber im Moment nicht rechnen!
  • Sollte sich im Zeitverlauf herausstellen, dass die Durchführung des Lagers aus unserer Sicht wegen geltender Hygienebestimmungen unmöglich oder nur so möglich ist, dass wir die Umsetzung für nicht realisierbar halten, behalten wir uns die Absage vor! Das kann bedeuten, dass wir das Lager absagen, obwohl die Durchführung des Lagers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen möglich wäre. Beispiel: die Corona-Schutzverordnung erlaubt die Durchführung des Lagers in Kontaktgruppen von 10 Kindern. Es wäre also möglich zu fahren, aber wir erachten diese Auflage als nicht umsetzbar. Dann behalten wir uns vor, abzusagen.
  • Keiner weiß, wie sich die Pandemie entwickelt. Wir haben uns aber als Ziel gesetzt, ungefähr 4 Wochen vor dem Start des Lagers eine verbindlich Entscheidung zu treffen, ob wir fahren können oder nicht. Dürfen wir aufgrund sich ändernder landesrechtlicher Bestimmungen das Lager nicht durchführen (Verbot wegen einer Verordnung) kann es passieren, dass wir auch innerhalb der 4 Wochen absagen müssen.
  • Folgende Stornierungsbedingungen für die Teilnehmenden gelten: Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung behalten wir bei Stornierungen die Anzahlung (50,- EUR) ein, auch wenn wir von uns aus absagen (siehe: oben). Stornierungen, die zwischen dem 10.07. – 21.07.2021 eingehen, werden mit 50% des Teilnahmebeitrags berechnet, bei Stornierungen ab dem 22.07.2021, Nichterscheinen im Lager oder vorzeitiger (auch bei selbst verschuldeter) Abreise behalten wir den gesamten Teilnahmebeitrag ein.
  • Bis zum 10.07.2021 muss der restliche Teilnahmebeitrag bei uns eingegangen sein.
  • Für die Durchführung des Lagers werden wir uns an die für diesen Zeitraum geltenden Corona-Verordnungen des Landes Niedersachsen halten. Wenn diese z.B. vorsieht, dass zum Aufenthalt ein negativer Corona-Test nötig ist, müssen die Teilnehmenden diesen auf eigene Kosten durchführen und das Ergebnis zur Verfügung stellen.
    Wir weisen darauf hin, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, sich für den Fall einer angeordneten Quarantäne und damit dem Nichtantritt der Reise zu versichern. Wir können im Falle einer angeordneten Quarantäne die Erstattung des Teilnahmebeitrages nicht garantieren.

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